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Überblick

Schnelle Hilfe garantiert

Sparkassen-Card (Debitkarte) schnell und sicher online sperren

Wenn Sie bereits über einen Online-Banking-Zugang verfügen, können Sie im Folgenden die Sperrung Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) selbst veranlassen. Des Weiteren können Sie den Versand einer Ersatzkarte beauftragen.

Sperrung Ihrer Kreditkarte online erfassen

Als Kunde mit Online-Banking-Zugang können Sie die Sperre Ihrer Kreditkarte selbst vornehmen. Wählen Sie dazu die Kreditkarte, die Sie sperren möchten, aus und nehmen Sie die gewünschte Sperre im Antrag selbst vor.

Darüber hinaus können Sie eine Ersatzkarte beauftragen.

Sperrung per Anruf oder Fax

Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte), Sparkassen-Kreditkarte oder Ihren Online-Banking-Zugang können Sie über den Sperr-Notruf 116 116 sperren. Halten Sie beim Anruf bitte Ihre IBAN (alternativ: Kontonummer und BLZ) oder die entsprechende Karten­nummer bereit.

Sprach- und Hör­geschädigte können ihre girocard oder Kreditkarte auch per Fax sperren. Die Dokumente hierfür finden Sie unter www.sperr-notruf.de/jetzt-sperren.

Auch auf Reisen

Bei Verlust Ihrer Sparkassen-Kreditkarte erhalten Sie in der Regel inner­halb von 48 Stunden eine Notfall­karte oder Notfall­geld. Aus dem Ausland wählen Sie die dort gültige Landes­vorwahl für Deutschland ergänzt um den Sperr-Notruf (zum Beispiel +49 116 116)*.

Rund um Ihre Kreditkarte

Bei speziellen Fragen wenden Sie sich einfach direkt an Ihren Kredit­karten­prozessor.

Sicher im Netz

Beachten Sie ein paar einfache Regeln beim Online-Banking.

Rundum informiert

Weitere Hinweise finden Sie unter sperr-notruf.de.

Auf der sicheren Seite

Handeln Sie schnell, wenn Ihre Karte abhanden­gekommen ist. Denken Sie auch an Ihre Kredit­karten und das Online-Banking – alles mit einem Anruf. Danach können Sie beruhigt weitere Schritte einleiten.

Wichtig: Bei Diebstahl oder Raub sollten Sie sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.

* Anrufe aus dem Ausland sind kosten­pflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/­Netz­betreibers.

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